Hier können Sie ihren Antrag auf Erstattung des Reinertrages stellen.
(Der Reinertrag ist die vom Jagdpächter bezahlte Jagdpacht, abzüglich aller anfallenden Kosten und Aufwendungen der Jagdgenossenschaften.)
Ein Antrag kann erst nach Feststellung und Prüfung des Reinertrages des aktuellen Jagdjahres und dessen Veröffentlichung gestellt werden.
Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31. März im Folgejahr.
Die Frist beträgt 6 Monate nach Veröffentlichungsdatum. Danach gestellte Anträge
sind nicht gültig und werden nicht bearbeitet.
Einfach das Formular ausfüllen, die Kontrollfrage richtig beantworten und absenden.
Sie bekommen den Antrag per Mail als Kopie.
Wichtig !!! Bitte Flur und Grundstücksnummer angeben. Bei mehreren Grundstücken, die Bezeichnungen durch ein Semikolon „;“ trennen.
Bei Antragstellung in Vertretung, senden Sie uns bitte eine gültige Vollmacht zu.
(Adresse finden Sie im Impressum)
Wenn Sie ein Grundstück neu erworben haben, hilft uns ein aktueller Grundbuchauszug, ihre Anfrage schneller zu bearbeiten und zu beantworten.
Wenn Sie lieber ein klassisches Formular ausfüllen und uns zuschicken wollen, dann laden sie sich das Antragsformular unter Downloads runter.
Antragsformular für Erstattung des Reinertrags